30.03.2026 · Nachricht · Datenschutz
Maklerfotos: Auskunftsanspruch besteht – Schadenersatz nicht automatisch
| Nach Veröffentlichung von Innenaufnahmen einer vermieteten Doppelhaushälfte nahmen Mieter den Makler wegen behaupteter DS-GVO-Verstöße in Anspruch. Das OLG Zweibrücken bejaht umfassende Auskunftspflichten zum Umgang mit personenbezogenen Daten, verneint aber einen immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DS-GVO (9.12.25, 5 U 82/24, Abruf-Nr. 253026 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig