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  • 30.03.2026 · Nachricht · Datenschutz

    Maklerfotos: Auskunftsanspruch besteht – Schadenersatz nicht automatisch

    | Nach Veröffentlichung von Innenaufnahmen einer vermieteten Doppelhaushälfte nahmen Mieter den Makler wegen behaupteter DS-GVO-Verstöße in Anspruch. Das OLG Zweibrücken bejaht umfassende Auskunftspflichten zum Umgang mit personenbezogenen Daten, verneint aber einen immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DS-GVO (9.12.25, 5 U 82/24, Abruf-Nr. 253026 ). |