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  • · Fortbildungspunkte · Datenschutz

    Das ist bei den Betriebskosten konkret zu beachten

    von RA Frank-Georg Pfeifer, Düsseldorf

    | Die DS-GVO berührt auch das Erfassen und Abrechnen von Betriebskosten (Pfeifer, MK 20, 133 ). Im folgenden Beitrag werden praktische Einzelfragen beantwortet. |

    1. Praktische Umsetzung

    Um im Rahmen der Einsichtnahme datenschutzrechtliche Belange anderer Nutzer, Mieter und Eigentümer zu sichern, kommen anknüpfend an den Vorschlag von Beyer (JurisPR-MietR 19/2019) folgende Schritte in Betracht:

     

    Checkliste / 7 Schritte zur DS-GVO-Konformität

    • 1. Die Namen, E-Mail-Adressen usw. anderer Nutzer werden völlig aus den vorzulegenden Belegen und Unterlagen entfernt, zumindest geschwärzt (ebenso Beckers, ZWE 19, 297, 304), und zwar irreversibel.

     

    • 2. Es wird eine anonymisierte Liste der Wohnungen aufgestellt.

     

    • 3. Soweit Wohnungen im Haus (z. B. auf den Klingelschildern) nummeriert sind, sollten diese Nummerierungen keinesfalls 1:1 übernommen werden.

     

    • 4. In die Liste werden Angaben zu Verbrauch und Wohnfläche (bzw. umbautem Raum) gemäß § 7 Abs. 1 S. 5 HeizkostenV aufgenommen.

     

    • 5. Hinzu kommen „evtl. Angaben zur Lage der Wohnung“ im Haus.

     

    • 6. Dabei betrifft der Begriff Lage auch Angaben zum Stockwerk. Diese Angaben können zumal wegen höheren Wärmeverbrauchs in lagenachteiligen Wohnungen, etwa im Dachgeschoss, für die Heizkostenumlage ‒ auch unter demAspekt der unerfassten Rohrwärme ‒ bedeutsam sein.

     

    • 7. Zu beachten sind auch Angaben zur Zahl der Bewohner, die in den Mieträumen leben. Denn eine Verringerung der Personenzahl kann zu reduzierter Beheizung führen, etwa des Wohnzimmers.