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  • 19.07.2021 · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    Eichfrist für Wärme- und Warmwasserzähler soll verlängert werden

    | Nach Art. 1 Nr. 11 a) des Entwurfs der Bundesregierung vom 8.7.21 (BR-Drucksache 599/21, S. 3) zur Änderung der Mess- und Eichverordnung (MessEV) soll die Eichfrist für Wärme- und Kältezähler sowie Warmwasserzähler verlängert werden. Mit Inkrafttreten der Neuregelung beträgt die Eichfrist künftig sechs Jahre. Es wird im Sinne dieser geplanten Änderung jedoch weder nach zentralen Hauszählern noch nach individuellen Wohnungszählern und auch nicht nach Nutzgruppenzählern im Sinne von § 5 Abs. 2 HeizkostenV unterschieden. |