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  • · Fachbeitrag · Rauchwarnmelder

    Fehlalarm: Wer zahlt den Feuerwehreinsatz?

    von RA Dr. Hans Reinold Horst, Hannover/Solingen

    | Rauchmelder sind sinnvoll, aber wer trägt die Kosten bei einem Fehlalarm? Darauf vertrauen, dass für Feuerwehreinsätze, infolge Fehlalarmen keine Kosten erhoben werden, kann sich als gefährlich erweisen. Aber aktuelle Rechtsprechung macht Hoffnung. |

    1. Beispiele für die Kostentragungspflicht

    Die Kostentragungspflicht für Feuerwehreinsätze ist höchst unterschiedlich geregelt. Zunächst ein Beispiel aus der Rechtsprechung:

     

    • Beispiel: Fehlalarm im Seniorenheim

    In einem Seniorenheim wird durch einen Rauchwarnmelder ein Fehlalarm ausgelöst. Die Feuerwehr rückt vergeblich an. Der Betreiber des Seniorenheims erhält einen Bescheid über die Einsatzkosten in Höhe von 400 EUR. Er legt dagegen Anfechtungsklage ein.