07.12.2015 · Fachbeitrag · Räumungsschutz
Missbrauchsschranke für den täuschenden Mieter
Das angebliche Bestehen von Untermietverhältnissen über eine zu räumende Ladenfläche, zu denen der Hauptmieter im Räumungsrechtsstreit keine näheren Angaben gemacht hat, reicht nicht dazu aus, Vollstreckungsschutz gegen die Räumung nach § 765a ZPO zu gewähren.
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