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  • 24.06.2014 · Fachbeitrag · Nachvertragliche Pflichten

    Vermieter muss Post an den alten Mieter aufbewahren

    | Wird nach Ende des Mietverhältnisses für einen gewerblichen Mieter (hier: Rechtsanwaltskanzlei) noch Geschäftspost in den Briefkasten der bisherigen Geschäftsräume eingeworfen, treffen den bisherigen Vermieter Obhuts- und Aufbewahrungspflichten hinsichtlich dieser Postsendungen. |