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  • 19.06.2019 · Nachricht · Nachbarrecht

    Überhängende Äste: Anspruch auf Rückschnitt verjährbar

    | Der Anspruch des Grundstückseigentümers auf Zurückschneiden von herüberragenden Ästen aus § 1004 Abs. 1 BGB kann entgegen § 26 Abs. 3 NRG Baden-Württemberg verjähren. Er unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist nach §§ 195, 199 BGB (BGH 22.2.19, V ZR 136/18, Abruf-Nr. 208117 ). |