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  • 19.04.2013 · Fachbeitrag · Mieterhöhung

    Schriftformerfordernis für das Mieterhöhungsverlangen

    | Die Frage, ob zeitlich unbeschränkte Änderungen der Miethöhe dem Schriftformerfordernis nach § 550 BGB unterliegen, wird unterschiedlich beantwortet. Teilweise werden sie stets als wesentlich und damit schriftformbedürftig angesehen. Teilweise wird angenommen, dass sie nur dann dem Schriftformerfordernis unterliegen, wenn sie eine Wesentlichkeitsgrenze von 10 Prozent oder mehr übersteigen. |