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  • 21.05.2014 · Fachbeitrag · Miete

    Haftung des Stromlieferers für Stromunterbrechung

    Ein Stromversorgungsunternehmen, das mit einem Gewerberaummieter einen Stromlieferungsvertrag geschlossen hat, haftet dem Vermieter nicht für einen Schaden, der entsteht, weil der Strom wegen Zahlungsverzugs des Mieters abgestellt wurde (hier: wegen Frosts geplatzte Leitungen).