22.01.2014 · Fachbeitrag · Immobilienkauf
Befall mit Silberfischchen ist ein Mangel der Kaufsache
Der Befall eines erworbenen Wohngebäudes mit Silberfischchen stellt jedenfalls bei einem massiven Auftreten der Tiere unabhängig von ihrer Einstufung als Schädlinge einen Mangel im kaufrechtlichen Sinne dar (LG Frankenthal 18.12.13, 6 O 420/12, Abruf-Nr. 140184 ).
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