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  • 22.01.2014 · Fachbeitrag · Immobilienkauf

    Befall mit Silberfischchen ist ein Mangel der Kaufsache

    Der Befall eines erworbenen Wohngebäudes mit Silberfischchen stellt jedenfalls bei einem massiven Auftreten der Tiere unabhängig von ihrer Einstufung als Schädlinge einen Mangel im kaufrechtlichen Sinne dar (LG Frankenthal 18.12.13, 6 O 420/12, Abruf-Nr. 140184 ).