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  • 20.07.2017 · Fachbeitrag · Hausratversicherung

    Nicht im Tresor: Bargeld muss nur bis 1.100 EUR ersetzt werden

    Wer Bargeld nicht im Tresor aufbewahrt, muss bei einem Einbruch damit rechnen, dass die Hausratversicherung nicht den vollen gestohlenen Betrag erstattet (OLG Oldenburg 13.1.17, 5 U 162/16, Abruf-Nr. 192123 192123 ).