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  • · Fachbeitrag · Ferienhausvermietung

    Vermittler muss umfassend Auskunft erteilen

    Für den Umfang der Rechenschafts- und Herausgabepflicht des Vermittlers ist es ohne Belang, wenn er die Mietverträge mit den Feriengästen vereinbarungsgemäß im eigenen Namen und nicht in dem des Eigentümers geschlossen hat (BGH 3.11.11, III ZR 63/11, Abruf-Nr. 121141).

    Sachverhalt

    Durch „Vermietungs-Vermittlungsvertrag“ übernahm die Beklagte „die kurzfristige Vermietung der Ferienwohnung der Klägerin an laufend wechselnde Mieter und die damit verbundene Verwaltung“. Eine Selbstvermietung der Klägerin war ausgeschlossen. Zum Leistungsumfang gehörten:

     

    • der Vertragsschluss