18.12.2013 · Fachbeitrag · Ehewohnung
Kündigung des Alleinmieter-Ehegatten ist wirksam
Zieht der Ehegatte, der alleiniger Mieter der Ehewohnung ist, nach der Trennung aus und kündigt den Mietvertrag gegenüber dem Vermieter, ist die Kündigung ungeachtet der Frage, ob aus § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB ein Kündigungsverbot folgt, im Verhältnis zum Vermieter rechtswirksam.
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