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  • 22.08.2022 · Nachricht · Mietminderung

    Kakerlaken in Damenbekleidungsgeschäft

    Das Auftreten von Kakerlaken in den Verkaufsräumen eines Damenbekleidungsgeschäfts stellt einen erheblichen Mangel des Mietobjekts dar, der eine Mietminderung von 30 Prozent rechtfertigen kann (OLG Karlsruhe 21.6.22, 9 U 112/19, n. rkr., Abruf-Nr. 230510 ).