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  • 22.08.2022 · Nachricht · Mietminderung

    Kakerlaken in Damenbekleidungsgeschäft

    | Das Auftreten von Kakerlaken in den Verkaufsräumen eines Damenbekleidungsgeschäfts stellt einen erheblichen Mangel des Mietobjekts dar, der eine Mietminderung von 30 Prozent rechtfertigen kann (OLG Karlsruhe 21.6.22, 9 U 112/19, n. rkr., Abruf-Nr. 230510 ). |