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  • 22.01.2014 · Fachbeitrag · Mangel

    Fehlende Konzessionsfähigkeit der Gaststätte

    | Fehlende Konzessionsfähigkeit begründet keinen Mangel der Mietsache, wenn die Behörde die Nutzung weder untersagt hat noch ein Einschreiten der Behörde zu erwarten ist. Eine behördliche Beanstandung allein beeinträchtigt den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache noch nicht. |