26.07.2022 · Nachricht · Gewerberaummiete
Kosten einer „Vor-Ort-Betreuung“ formularvertraglich nicht umlegbar
| Eine formularvertragliche Klausel, wonach der Mieter die Kosten für eine „Vor-Ort-Betreuung“ als Nebenkosten tragen muss, verstößt gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB und ist unwirksam. Das gilt auch, wenn die Klausel beispielhaft aufführt, welche Kosten „insbesondere“ hierzu zählen, und unbestimmte Begriffe („örtlicher Centermanager“) beinhaltet (OLG Brandenburg 5.4.22, 3 U 144/20, Abruf-Nr. 229977 ). |
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