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  • 22.05.2013 · Fachbeitrag · Gewerberaummiete

    Betriebspflicht per einstweiliger Verfügung erzwingbar

    | Im einstweiligen Verfügungsverfahren ist eine Vorwegnahme der Hauptsache durch eine Leistungsverfügung zulässig, wenn der Gläubiger darlegt und glaubhaft macht, dass er auf die Erfüllung dringend angewiesen ist. |