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  • 22.05.2013 · Fachbeitrag · Gewerberaummiete

    Betriebspflicht per einstweiliger Verfügung erzwingbar

    Im einstweiligen Verfügungsverfahren ist eine Vorwegnahme der Hauptsache durch eine Leistungsverfügung zulässig, wenn der Gläubiger darlegt und glaubhaft macht, dass er auf die Erfüllung dringend angewiesen ist.