19.07.2017 ·
Downloads allgemein · Downloads · Praxistest
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18.07.2017 ·
Musterformulierungen · Downloads · Wohnraummiete
Maßgebend für die nach § 558 BGB zu beurteilende Mieterhöhung ist nach der Rechtsprechung des BGH ( MK 16, 25 , Abruf-Nr. 145948 ) nicht die im Mietvertrag angegebene, sondern die tatsächliche Größe der Wohnung. Streiten die Parteien hierüber, trifft den Vermieter grundsätzlich die Beweislast. Der VIII. Senat hat geklärt, wann über die behauptete Wohnungsgröße Beweis zu erheben ist. Ein schlichtes Bestreiten genügt nicht, der Mieter muss qualifiziert bestreiten. Bereits im ...
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22.05.2017 ·
Musterformulierungen · Downloads · Verfahrensrecht
Will der Vermieter gegenüber dem Mieter sein Vermieterpfandrecht geltend machen, muss er im Streitfall beweisen, dass der Mieter zu diesem Zeitpunkt alleiniger Eigentümer der Sachen war. Die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB gilt für ihn gegenüber dem Mieter nicht. Laut BGH kann er sich gegenüber einem Dritten - der Herausgabe verlangt - aber sehr wohl auf die zugunsten des Mieters streitende Eigentumsvermutung berufen.
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20.04.2017 ·
Musterformulierungen · Downloads · Wohnraummiete
Detaillierte „Lärmprotokolle“ sind im Prozess nicht obligatorisch - aber hilfreich. So formulieren Sie den Klageantrag wegen Ruhestörung.
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22.02.2017 ·
Sonderausgaben · Downloads · Gewerberaummiete
Diese Sonderausgabe informiert Sie über die aktuelle Entwicklung im Gewerberaummietrecht.
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21.02.2017 ·
Downloads allgemein · Downloads · Praxistest
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21.11.2016 ·
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20.09.2016 ·
Downloads allgemein · Downloads · Praxistest
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19.08.2016 ·
Checklisten · Downloads · Nebengebiete
Überblick über die „Richtlinie über die Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich vom 13.7.16“ (www.iww.de/sl1933). Hier die wichtigsten Punkte.
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03.08.2016 ·
Downloads allgemein · Downloads · Praxistest
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03.06.2016 ·
Downloads allgemein · Downloads · Praxistest
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07.04.2016 ·
Downloads allgemein · Downloads · Praxistest
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24.02.2016 ·
Downloads allgemein · Downloads · Gewerberaummiete
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19.02.2016 ·
Checklisten · Downloads · Verfahrensrecht
Die „streitige Zeit“ im Sinne des § 8 ZPO beginnt grundsätzlich mit der Klageerhebung und endet mit dem regulären Ende der Vertragslaufzeit. § 8 ZPO ist nach seinem Wortlaut und Sinn auf Fälle zugeschnitten, in denen sich die „streitige Zeit“ entweder - wie bei einem Vertrag von bestimmter Dauer - von vornherein genau bestimmen lässt oder in denen - bei Mietverhältnissen von unbestimmter Dauer - feststeht, dass und wann das Mietverhältnis aufgrund der Kündigung jedenfalls endet.
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19.02.2016 ·
Sonderausgaben · Downloads · Gewerberaummiete
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