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  • 18.07.2017 · Musterformulierungen · Downloads · Wohnraummiete

    Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung

    Maßgebend für die nach § 558 BGB zu beurteilende Mieterhöhung ist nach der Rechtsprechung des BGH ( MK 16, 25 , Abruf-Nr. 145948 ) nicht die im Mietvertrag angegebene, sondern die tatsächliche Größe der Wohnung. Streiten die Parteien hierüber, trifft den Vermieter grundsätzlich die Beweislast. Der VIII. Senat hat geklärt, wann über die behauptete Wohnungsgröße Beweis zu erheben ist. Ein schlichtes Bestreiten genügt nicht, der Mieter muss qualifiziert bestreiten. Bereits im Klageantrag kann der Vermieter dem Mieter „den Wind aus den Segeln“ nehmen.