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  • 03.01.2008 | Zu guter Letzt

    „Jahrhundertentscheidung“ des BGH?

    Mit Urteil vom 14.11.07 (VIII ZR 340/06, Abruf-Nr. 073748) hat der BGH eine Mietvertragsklausel zur Kleintierhaltung für unwirksam erklärt. Noch am gleichen Tag wurde das Urteil selbst von sonst seriösen Medien als „Jahrhundertentscheidung“ bezeichnet. Das ist sie ohne Zweifel nicht.  

     

    Was war geschehen? Der Vermieter hatte eine Klausel benutzt, die ausnahmslos nur das Halten von Ziervögeln und Zierfischen zustimmungsfrei stellte. Das Halten aller anderen kleinen Haustiere – hier zwei Katzen – war erlaubnisabhängig. Dies, so der BGH, benachteiligt den Mieter gemäß § 307 BGB unangemessen. Auch das Halten von sonstigen Kleintieren gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Fazit: Eine „Revolution“ hat also nicht stattgefunden. Dennoch liefert das Urteil wichtige Anhaltspunkte für die Mandatsbearbeitung, die wir in einer der nächsten Ausgaben von „Mietrecht kompakt“ für Sie aufbereiten.  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2008 | Seite 18 | ID 116580