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  • 01.04.2007 | Leserforum

    Mieterhöhungsklage: Richtige Berufungssumme

    Zu MK 07, 48, wies uns ein Leser auf Folgendes hin: Die Berufung gegen ein auf Mieterhöhung lautendes Urteil des AG gemäß §§ 9, 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO bei einem Wohnraummietverhältnis auf unbestimmte Zeit – abgesehen vom Fall der Berufungszulassung im AG-Urteil (§ 511 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) – ist immer schon zulässig, wenn der Betrag der monatlichen Mieterhöhung 14,28 EUR (600 : 42 = 14,285 EUR) übersteigt: 14,28 EUR x 42 = 599,76 EUR (Berufung unzulässig), 14,28 EUR x 42 = 600,18 EUR (Berufung zulässig).  

    Quelle: Ausgabe 04 / 2007 | Seite 60 | ID 88592