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  • 09.11.2010 | Kurz informiert

    Diese Entscheidungen müssen Sie kennen

    von RiOLG Birgit Goldschmidt-Neumann, Düsseldorf

    Auf der letzten Seite von „Mietrecht kompakt“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BGH-, BFH- und OLG-Rechtsprechung, hier zu Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen, WEG-Beseitigungsanspruch, Vertragsübernahme und Zwangsräumung.  

     

    Aktuelle Entscheidungen zu Ferienwohnungen, WEG-Beseitigungsanspruch und Räumung

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnung - BFH 19.8.08, IX R 39/07, Abruf-Nr. 083951  

    Das Vermieten einer Ferienwohnung ist einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit im Sinne des § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 EStG nur vergleichbar, wenn die Ferienwohnung im ganzen Jahr - bis auf ortsübliche Leerstandszeiten - an wechselnde Feriengäste vermietet wird. Das Vermieten darf die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen - abgesehen von Vermietungshindernissen - nicht erheblich (= um mindestens 25 Prozent) unterschreiten. Wird dagegen die Ferienwohnung nicht durchweg im ganzen Jahr an wechselnde Feriengäste vermietet (hier: 97 Tage/Jahr) und können ortsübliche Vermietungszeiten nicht festgestellt werden, muss die Einkünfteerzielungsabsicht durch eine Prognose festgestellt werden; die Feststellungslast für die Einkünfteerzielungsabsicht und die ortsüblichen Vermietungszeiten obliegt dabei dem Steuerpflichtigen; dieser kann die ortsüblichen Vermietungszeiten beispielsweise durch eine repräsentative Aufstellung darlegen und beweisen.  

     

    WEG-Beseitigungsanspruch - OLG Hamm 4.12.08, 15 Wx 198/08, Abruf-Nr. 091308  

    Der einem Wohnungseigentümer zustehende Anspruch auf Beseitigung von baulichen Veränderungen (§ 22 Abs. 1 WEG) oder Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 15 Abs. 3 WEG) folgt aus § 1004 Abs. 1 BGB und unterliegt der dreijährigen Verjährung nach §§ 195, 199 BGB. Die Verjährung des Beseitigungsanspruchs eines einzelnen Wohnungseigentümers hindert die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht, eine entsprechende Nutzungsregelung zu beschließen.  

     

    Vertragsübernahme - KG 19.6.08, 12 U 204/07, Abruf-Nr. 091243  

    Bei Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH bedarf es zur Übertragung des Mietvertrags auf die GmbH einer vertraglichen Vereinbarung und Zustimmung des Vermieters. Das Einzelunternehmen haftet aus dem Mietvertrag weiter, wenn es nicht darlegt und beweist, dass es aus dem Mietvertrag entlassen worden ist. Die GmbH haftet aus dem Mietvertrag nur, wenn sie in den Mietvertrag eingetreten ist.  

     

    Zwangsräumung - BGH 5.2.09, IX ZR 36/08, Abruf-Nr. 090955  

    § 717 Abs. 2 ZPO erfasst nicht sog. Begleitschäden, die darauf zurückzuführen sind, dass die Zwangsvollstreckung nicht in der gehörigen Weise durchgeführt worden ist (hier: Entsorgung von geräumten Gegenständen). Ein zunächst in Betracht kommender Schadenersatzanspruch aus § 717 Abs. 2 ZPO scheidet aus, wenn der materiell-rechtliche Anspruch, dessen nicht rechtsbeständige Titulierung der Vollstreckung zugrunde lag, später rechtskräftig tituliert wird. Der Gerichtsvollzieher handelt bei der Zwangsvollstreckung in Ausübung öffentlicher Gewalt. Bei pflichtwidrigem Handeln tritt die Amtshaftung ein; daneben ist kein Raum für eine Haftung als Verrichtungsgehilfe des Gläubigers aus § 831 BGB.  

     

     

    Quelle: Ausgabe 05 / 2009 | Seite 90 | ID 139946