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    01.04.2007 | Im Brennpunkt

    Amt für Wohnungswesen einschalten: LG Dortmund bestätigt MK-Tipp

    In MK 07, 1 haben wir darüber berichtet, dass es einen kostengünstigen und schnellen Weg gibt, bei behaupteter erheblicher Beeinträchtigung des Gebrauchs zu Wohnzwecken oder der entsprechenden Gefahr einer solchen zur Klärung etwaiger Ansprüche zu kommen: die Einschaltung des Amts für Wohnungswesen nach § 5 Abs. 2 WoG NW. Wir haben zu diesem Thema viel Zustimmung unserer Leser erhalten, für die dieser Kunstgriff nahezu unbekannt war. Und das Schönste: Er funktioniert auch in der zweiten Instanz. Denn der Beschluss des AG Dortmund (125 C 11547/05) hat vor dem LG Dortmund gehalten. Dieses hat jetzt die sofortige Beschwerde gegen den PKH verweigernden Beschluss zurückgewiesen (1 T 150/06, Abruf-Nr. 070980).  

    Quelle: Ausgabe 04 / 2007 | Seite 62 | ID 88593