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  • · Fachbeitrag · Forderungsmanagement

    Wichtige Informationen zu Implantat-Rechnungen

    | Wer kennt das nicht: Ein Patient hat das Zahlungsziel seiner Rechnung überschritten, Leistungen wurden bei der Rechnungslegung nicht erfasst oder es zeigen sich Rechnungsmängel nach der Zustellung, die korrigiert werden müssen. Wie geht man im Praxisalltag mit derartigen Fällen um? PI stellt Ihnen alltägliche Problematiken vor und zeigt Lösungen auf. |

    Rechnung nicht bezahlt: Ausrede oder Wahrheit?

    Ist das Zahlungsziel einer Rechnung überschritten, wird man in der Regel den säumigen Patienten anrufen oder eine Zahlungserinnerung zustellen. Äußerungen wie „Ich habe keine Rechnung erhalten“ hört man immer wieder. Nur eine zugestellte Rechnung kann Rechtsfolgen wie einen Zahlungsverzug auslösen. Wann ist eine Rechnung dem Patienten aber tatsächlich zugegangen? Eine Rechnung gilt per Post grundsätzlich als zugegangen, wenn diese den Empfänger erreicht hat, das heißt in dessen Empfangsbereich gelangt ist. Dies ist der Fall, wenn die Rechnung in den Briefkasten eingeworfen wurde und mit der nächsten Entnahme aus dem Briefkasten die Rechnung zugegangen ist. Einen Nachweis dafür gibt es jedoch nicht.

    Die reguläre Postzustellung

    Werktäglich bearbeitet die Post bundesweit rund 59 Mio. Briefe. Die Betriebsprozesse sind darauf ausgelegt, rund 95 Prozent aller Briefsendungen innerhalb Deutschlands schon einen Werktag nach der Einlieferung beim Empfänger zuzustellen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Sendungen vor Annahmeschluss der Filiale oder der letzten Post-Briefkastenleerung ihr Ziel erreichen. Ist ein Briefkasten nicht vorhanden, gilt die Rechnung als zugestellt, wenn sie durch die Wohnungstür bzw. den Hausschlitz gesteckt wird.