Befindet sich ein volljähriges und verheiratetes Kind in einer erstmaligen Berufsausbildung, besteht ein Kindergeldanspruch seit dem Jahr 2012 unabhängig von dessen eigenen Einkünften und von einer typischen Unterhaltssituation gegenüber dem Ehegatten. Damit widerspricht das FG Münster (30.11.12, 4 K 1569/12 Kg, Abruf-Nr. 130085 ) einer bundesweit geltenden Verwaltungsanweisung (DA 31.2.2 FamEStG).
Bei Sparmenüs, welche zum Pauschalpreis angeboten und als „Außer-Haus-Menüs“ verkauft werden, ist hinsichtlich der Speisen der ermäßigte Steuersatz und hinsichtlich des Getränks der Regelsteuersatz anzuwenden.
Aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission vom 26.1.11 dürfen deutsche Finanzämter die Sanierungsklausel grundsätzlich nicht mehr anwenden, da sie eine unionsrechtswidrige staatliche Beihilfe darstellt.
Die geplante Änderung des Zivilrechts durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts dürfte eine Vielzahl von Vereinen zur Änderung ihrer Satzung zwingen. Die Mitglieder von Vereinsvorständen sind danach künftig ausdrücklich unentgeltlich tätig (§ 27 Abs. 3 BGB-E). Erhalten Vorstandsmitglieder neben dem Ersatz für tatsächlich entstandenen Aufwand auch Vergütungen für ihre Tätigkeit, ist die Gewährung solcher Leistungen in der Satzung vorzusehen.
Anleger, die noch steuerlich verrechenbare Verluste aus privaten Wertpapiergeschäften aus der Zeit vor Einführung der Abgeltungsteuer haben (also vor 2009), sollten achtgeben. Denn diese Veräußerungsverluste können ...
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Der KI-Hype ist groß. Doch gerade in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien ist Vorsicht angebracht: Was darf wirklich eingesetzt werden? Welche Spielregeln müssen beachtet werden? Das IWW-Webinar am 03.11.2026 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
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Durch das Gesetz zur Aufhebung des Freihafens Hamburg vom 24.1.11 (BGBl I 11, 50) wurde der Freihafen Hamburg mit Wirkung zum 1.1.13 aufgelöst. Mit der Auflösung hat das Gebiet den Status einer Freizone des Kontrolltyps I verloren. Der bisherige Freihafen Hamburg wurde zu einem sogenannten Seezollhafen und ist nunmehr wie das übrige Zollgebiet der EU zu behandeln. Daraus resultieren u.a. auch umsatzsteuerliche Konsequenzen.