Bei einer Mietimmobilie sind Aufwendungen für den Austausch eines undichten Flachdachs gegen ein Satteldach keine Erhaltungsaufwendungen, sondern nachträgliche Herstellungskosten. Auf die tatsächliche (Nicht-)Nutzung kommt es nicht an (BFH 15.5.13, IX R 36/12, Abruf-Nr. 132620 ).
Durch das AmtshilfeRLUmsG (BGBl I 13, 1809) sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) nach § 33 Abs. 2 S. 4 EStG vom Abzug ausgeschlossen – es sei denn, es handelt sich um Aufwendungen ...
Leistet der Leasingnehmer (LN) an den Leasinggeber (LG) nach regulärem Vertragsablauf vereinbarungsgemäß einen Ausgleich für den durch nicht vertragsgemäße Nutzung entstandenen Minderwert des Fahrzeugs, unterliegt ...
Gibt der Unternehmer die Absicht zu einer Investition auf, für die er einen Steuerabzugsbetrag nach § 7g EStG erhalten hat, verliert er rückwirkend den Anspruch auf die Steuervergünstigung. Die betreffende Einkommensteuer muss er dann nachzahlen – allerdings ohne einen Zinszuschlag (BFH 11.7.13, IV R 9/12).
Die Papierbescheinigungen für den Lohnsteuerabzug (Lohnsteuerkarte 2010 bzw. Ersatzbescheinigungen 2011, 2012 oder 2013) werden im Laufe des Jahres 2013 schrittweise durch die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ...
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Das FG Münster (18.7.13, 13 K 4515/10 F) hat entschieden, dass ein bestandskräftiger Bescheid nicht aufgrund einer Spendenbescheinigung geändert werden kann, die nach Erlass des Bescheids ausgestellt wird.