Der aufschiebend bedingte Verkauf eines bebauten Grundstücks innerhalb der gesetzlichen Veräußerungsfrist von zehn Jahren unterliegt als privates Veräußerungsgeschäft auch dann der Besteuerung, wenn der Zeitpunkt des Eintritts der aufschiebenden Bedingung außerhalb dieser Frist liegt (BFH 10.2.15, IX R 23/13).
Der Verlust einer aus einer Gehaltsumwandlung entstandenen Darlehensforderung eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber kann insoweit zu Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit führen, ...
Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat seine Broschüre „Steuertipps für Menschen mit besonderen Bedürfnissen aufgrund einer Behinderung und für Menschen im Ruhestand“ aktualisiert (Stand Januar 2015).
Eine Einzelperson ist vor der Gründung einer Ein-Mann-Kapitalgesellschaft mit einer Vorgründungsgesellschaft vergleichbar und daher zum Vorsteuerabzug berechtigt (FG Düsseldorf 30.1.15, 1 K 1523/14 U, Revision zugelassen).
Nach einem Urteil des BFH (28.1.15, VIII R 8/14) ist die Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 32d Abs. 1 EStG in Höhe von 25 % nach § 32d Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst.
Das FG Niedersachsen (18.2.15, 3 K 297/14, Rev. zugelassen) hat aktuell entschieden, dass Scheidungskosten im Streitjahr 2013 nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden können.
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
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Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Ende Januar hatte das BMF zum Forum „E-Bilanz“ eingeladen. Im Mittelpunkt standen nach Angaben des DStV (Mitteilung vom 3.2.15) der Sachstandsbericht über die Entwicklung des Projekts „E-Bilanz“ sowie die bereits gewonnenen Erfahrungen bei der Übermittlung der E-Bilanzen.