Die 2005 in Kraft getretene nachgelagerte Besteuerung von Renten verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das BVerfG hat deshalb drei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG 29.9.15, 2 BvR 2683/11; BVerfG 30.9.15, 2 BvR 1066/10; BVerfG 30.9.15, 2 BvR 1961/10).
Im Laufe der Jahre sammeln sich viele Unterlagen an, sodass der Platz knapp wird. Es stellt sich somit die Frage, welche betrieblichen und privaten Unterlagen ab 2016 nicht mehr aufbewahrungspflichtig sind und ...
Bei üblichen Mahlzeitengestellungen während der Auswärtstätigkeit oder der doppelten Haushaltsführung muss im Lohnkonto grundsätzlich der Großbuchstabe „M“ aufgezeichnet und in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt werden. Sofern das Betriebsstätten-FA für die steuerfrei gezahlten Vergütungen eine andere Aufzeichnung als im Lohnkonto zugelassen hat, ist eine Bescheinigung des Großbuchstabens „M“ für 2014 und 2015 nicht erforderlich. Diese Übergangsregelung wurde nun bis zum ...
Für Schornsteinfegerleistungen wird eine Steuerermäßigung wieder voll gewährt (d.h. 20 % der Lohnkosten, maximal 1.200 EUR). Es ist für Zwecke des § 35a EStG nicht mehr erforderlich, die Rechnung in begünstigte ...
Nach einer Entscheidung des BFH (3.9.15, VI R 13/15, Abruf-Nr. 182085 ) ist auch die Versorgung und Betreuung eines in den Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Haustieres eine haushaltsnahe Dienstleistung ...
Der KI-Hype ist groß. Doch gerade in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien ist Vorsicht angebracht: Was darf wirklich eingesetzt werden? Welche Spielregeln müssen beachtet werden? Das IWW-Webinar am 03.11.2026 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
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Die ELStAM-Hotline (ELStAM = E lektronische L ohn St euer A bzugs M erkmale) wurde zum 31.12.15 eingestellt. Nach einem Schreiben des BMF (11.11.15, IV A 7 - O 2353/14/10005 :003) stehen für die Beantwortung allgemeiner Anfragen zu ELStAM ab 2016 die zuständigen Finanzämter zur Verfügung. In einigen Bundesländern gibt es zusätzliche Ansprechpartner.