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  • 06.01.2016 · Fachbeitrag · Steuerermäßigung nach § 35a EStG

    Schornsteinfeger-Rechnungen wieder voll begünstigt

    | Für Schornsteinfegerleistungen wird eine Steuerermäßigung wieder voll gewährt (d.h. 20 % der Lohnkosten, maximal 1.200 EUR). Es ist für Zwecke des § 35a EStG nicht mehr erforderlich, die Rechnung in begünstigte (Handwerkerleistungen) und nicht begünstigte Leistungen (Mess- oder Überprüfarbeiten einschließlich Feuerstättenschau) aufzuteilen (BMF 10.11.15, IV C 4 - S 2296-b/07/0003 :007, Abruf-Nr. 145783 ). |

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