03.05.2019 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Soweit mehrere Personen ihr gemeinschaftliches Vermögen zur Einnahmenerzielung nutzen, ist dies in gesamthänderischer Verbundenheit oder in Bruchteilsgemeinschaft denkbar. Bislang konnte die Gesamthands- sowie die Bruchteilsgemeinschaft als Umsatzbesteuerungssubjekt Unternehmerin i. S. von § 2 UStG sein. Für die Bruchteilsgemeinschaft hat der BFH (22.11.18, V R 65/17, Abruf-Nr. 206994 ) dies nun verneint. Daraus ergeben sich erhebliche Auswirkungen auf die Umsatzbesteuerung und den Vorsteuerabzug.
29.04.2019 · Fachbeitrag ·
Steuererklärungen
Nur noch in wenigen Fällen kann das FA bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags ein Ermessen ausüben. Insbesondere für Jahressteuererklärungen ab dem VZ 2018 kommt es zu einem automatischen ...
29.04.2019 · Fachbeitrag ·
Der praktische Fall
Notwendiges Kapital holt sich eine GmbH typischerweise von ihrer Hausbank. Aber auch Darlehen von den Gesellschaftern sind in der Praxis sehr beliebt. Denn verfügt der Gesellschafter über entsprechende Liquidität, ...
11.04.2019 · Nachricht ·
Schuldzinsen
Nach § 4 Abs. 4a EStG sind Schuldzinsen nicht abziehbar, wenn Überentnahmen getätigt worden sind. Nach Ansicht des FG Rheinland-Pfalz (8.10.18, 5 K 1034/16, Rev. BFH VIII R 38/18, Abruf-Nr. 207923 ) liegen Überentnahmen bei der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) bereits dann vor, wenn die Entnahmen des Steuerpflichtigen die Summe der Einlagen und des Gewinns des Wirtschaftsjahres übersteigen. Mangels Bilanzierung und Ausweises eines Eigenkapitals ist es hier irrelevant, ob das Eigenkapital aufgebraucht ist.
11.04.2019 · Fachbeitrag ·
Kindergeld
Für volljährige Kinder, die bereits einen Abschluss in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsgang erlangt haben, besteht nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn die weitere Ausbildung noch Teil der einheitlichen ...
11.04.2019 · Fachbeitrag ·
Bilanzierung
Aufwendungen, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit Provisionsvorschüssen stehen, sind nicht zu aktivieren, wenn kein Wirtschaftsgut entstanden ist. Dies hat jüngst der XI. Senat des BFH (29.8.18, XI R 32/16, ...
11.04.2019 · Nachricht · Gewerbesteuer
Unterliegt eine grundstücksverwaltende Gesellschaft nur kraft ihrer Rechtsform der Gewerbesteuer, kann sie die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer auch dann in Anspruch nehmen, wenn sie an einer rein grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich gepr ägten Personengesellschaft beteiligt ist. Dies hat der Große Senat des BFH zu § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG entschieden (BFH, Beschluss vom 25.9.18, GrS 2/16; BFH, PM Nr. 16 vom 27.3.19).
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