27.09.2018 · Fachbeitrag ·
Löhne und Gehälter
Erhalten Arbeitnehmer Sachbezüge in Höhe von maximal 44 EUR (brutto) monatlich, fällt hierfür keine Lohnsteuer an. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass in die Berechnung der Freigrenze Versand- und Verpackungskosten einzubeziehen sind. Ergibt sich dadurch ein Betrag von mehr als 44 EUR, ist der komplette Sachbezug lohnsteuerpflichtig. Diese Ansicht hat das FG Baden-Württemberg (8.4.16, 10 K 2128/14) vertreten. Im Revisionsverfahren hat der BFH (6.6.18, VI R 32/16, Abruf-Nr. 203070 ) diese Sichtweise nun ...
27.09.2018 · Fachbeitrag ·
Gewerbliche Einkünfte
Die Gewerbesteuer kann nach wie vor eine echte steuerliche Belastung für Betriebe bedeuten. Demzufolge sollte der steuerliche Berater auch hier auf dem neuesten Stand sein. Nachfolgend werden aktuelle Entscheidungen ...
18.09.2018 · Nachricht · Zählkindervorteil in einer „Patchwork-Familie“
Leben die Eltern eines gemeinsamen Kindes in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammen und sind in deren Haushalt auch zwei ältere, aus einer anderen Beziehung stammende Kinder eines Elternteils aufgenommen, kommt es ...
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18.09.2018 · Fachbeitrag ·
Der praktische Fall
Oft hängt die bilanzielle Behandlung entscheidend von der Art der Vereinbarung ab. Dies gilt insbesondere bei Mietkaufverträgen, da hier zwischen einem echten und einem unechten Mietkauf abzugrenzen ist. Der praktische Fall zeigt die Unterschiede.
11.09.2018 · Fachbeitrag ·
Löhne und Gehälter
Nach § 37b EStG können Unternehmen die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer oder Nichtarbeitnehmer mit einem Steuersatz von pauschal 30 % (zuzüglich Soli und Kirchensteuer) für den ...
11.09.2018 · Fachbeitrag ·
Vermietung und Verpachtung
Sofern Vermieter größere Erhaltungsaufwendungen getätigt haben, dürfen diese nach § 82b EStDV grundsätzlich auf bis zu 5 Jahre gleichmäßig verteilt werden, was zur längerfristigen Progressionsminderung ...
10.09.2018 · Nachricht · Gesetzgebung
Werden Dienstwagen auch privat und/oder für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt, ist ein geldwerter Vorteil anzusetzen. Für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge, die extern aufladbar sind, soll eine neue gesetzliche Ermäßigung eingeführt werden. Konkret: Für Fahrzeuge, die vom 1.1.19 bis zum 31.12.21 angeschafft oder geleast werden, soll die Bemessungsgrundlage halbiert werden. Bei der Ein-Prozent-Regel wäre dann nur der halbe Listenpreis anzusetzen (Gesetzentwurf der ...
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