27.09.2022 · Nachricht · Broschüren
Das FinMin Baden-Württemberg hat in einem Steuerguide die wichtigsten Steuerregeln für Influencer zusammengestellt. Der Steuerguide, der unter www.iww.de/s6972 heruntergeladen werden kann, gibt einen kurzen Überblick darüber, welche Steuerarten für Influencer infrage kommen können und ob Betroffene ihre Tätigkeit beim FA anzeigen müssen.
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27.09.2022 · Fachbeitrag ·
Betriebsvermögen
Die (Mehrheits-)Beteiligung eines Kommanditisten an der Komplementär-GmbH der Kommanditgesellschaft (KG) führt regelmäßig dann nicht zu Sonder-Betriebsvermögen (BV) II, wenn die Komplementär-GmbH neben der ...
27.09.2022 · Fachbeitrag ·
Gewerbesteuer
Viele Mandanten präsentieren ihr Unternehmen auf Messen. Fraglich war bis dato, ob die Anmietung der Messestandfläche zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG führt. Nun entschied der ...
20.09.2022 · Fachbeitrag ·
Gesetzgebung
Durch das Jahressteuergesetz (JStG) 2022 sollen zahlreiche Anpassungen und Neuerungen (insbesondere im EStG) erfolgen. Der vorliegende Entwurf der Bundesregierung vom 14.9.22 beinhaltet insbesondere die folgenden Maßnahmen.
14.09.2022 · Nachricht · Abschließende Hinweise
Bei Fragen zum Kindergeld dürfte ein Blick in die neue 179 Seiten umfassende Dienstanweisung des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) hilfreich sein. Die Dienstanweisung ist die zentrale Vorschrift für die ...
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14.09.2022 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Die umfangreichen Änderungen durch das Digitalpaket II (z. B. Fernverkauf) zum 1.7.21 haben gezeigt, dass der Gesetzgeber versucht, den Herausforderungen des digitalen Wandels durch Anpassung des rechtlichen Rahmens ...
14.09.2022 · Nachricht ·
Personengesellschaften
Das FG Münster (13.5.22, 15 K 26/20 E, F, Abruf-Nr. 230937 ) hat sich der Rechtsprechung des BFH (6.6.19, IV R 30/16) angeschlossen und eine Bagatellgrenze bei Abfärbung von gewerblichen Beteiligungseinkünften abgelehnt. Dennoch wurde die Revision wegen eines bereits anhängigen Verfahrens (Rev. BFH VIII R 1/22) zugelassen und auch eingelegt (Rev. BFH IV R 18/22). Somit ist der BFH erneut gefragt. Bis dahin gilt folgende Unterscheidung: