Nun ist es amtlich: Wie in den Jahren 2011 und 2012 findet auch im nächsten Jahr kein Sozialausgleich statt. Den durchschnittlichen Zusatzbeitrag nach § 242a SGB V für das Jahr 2013 hat das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen nämlich auf 0 EUR festgelegt (Bekanntmachung am 12.11.12 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht).
Bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Bildungsleistungen bleibt vorerst alles beim Alten. Der umfangreichen Kritik und vehementen Forderung, eine sachgerechte Lösung hinsichtlich der im JStG 2013 geplanten ...
Der BFH hat sich gleich in zwei Urteilen mit vom Arbeitgeber gewährten Rabatten beim Neuwagenkauf befasst und entschieden, dass nicht jeder Rabatt, den ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält, zu ...
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das BMF (6.11.12, IV D 2 - S 7124/12/10002) zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Marktprämie nach § 33g EEG bzw. einer Flexibilitätsprämie nach § 33i EEG, die mit Wirkung vom 1.1.2012 eingeführt worden sind, Stellung genommen.
Riester-Verträge werden vielfach mit Steuervorteilen in Form von Sonderausgaben beworben. Ein Steuervorteil ergibt sich aber nur in den Fällen, in denen die Steuerersparnis die Riester-Zulagen übersteigt.
Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (kurz ELStAM) sollen mit Wirkung zum 1.1.13 an den Start gehen – allerdings mit einer einjährigen Einführungsphase. Dies geht aus einem Entwurfsschreiben des BMF (2.10.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Wegen des Protests der Wirtschaft an den neuen Nachweisvorschriften für steuerfreie EU-Lieferungen hat das BMF den Verbänden nun einen Referentenentwurf (Stand 1.10.12, Abruf-Nr. 123100 ) zur Änderung des § 17a UStDV zur Stellungnahme vorgelegt. In diesem ist die Gelangensbestätigung zwar weiterhin enthalten, aber in abgeschwächter Form.