09.07.2012 · Fachbeitrag ·
Bewertungsvereinfachungen
Vermögensgegenstände und Schulden sind grundsätzlich einzeln zu bewerten. Aus Gründen der Praktikabilität lässt das Handelsrecht jedoch einige Erleichterungen zu. Eine der praxisrelevantesten Vereinfachungen ist die Gruppenbewertung mit dem gewogenen Durchschnittswert. Die Anwendungsvoraussetzungen und Ermittlungsmethoden im Bereich des Vorratsvermögens werden nachfolgend vorgestellt.
06.07.2012 · Nachricht · Umsatzsteuer
Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurden die Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung mit Wirkung ab Juli 2011 reduziert. Ein Jahr nach dem Inkrafttreten hat das BMF nun das Anwendungsschreiben ...
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05.07.2012 · Fachbeitrag ·
Sachzuwendungen
Bei Lohnsteuerprüfungen treten immer wieder Fragen im Zusammenhang mit der Auslegung des § 37b EStG (Pauschalierungsmöglichkeit bei Sachzuwendungen) auf. Die OFD Rheinland und Münster haben nunmehr auf ...
04.07.2012 · Nachricht · Haushaltsnahe Dienstleistungen
Das FG Münster hat entschieden, dass Kosten für einen „Dogsitter“ nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen i.S. des § 35a Abs. 2 S. 1 EStG absetzbar sind, wenn die Hunde außerhalb der Wohnung und des Gartens des Steuerpflichtigen betreut werden (FG Münster 25.5.12, 14 K 2289/11 E, Abruf-Nr. 122033; FG Münster, Mitteilung Nr. 11 vom 2.7.12).
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02.07.2012 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Bei der Frage, ob der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, stehen in der Praxis insbesondere die rechnungsbezogenen Anforderungen i.S. von § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG im Fokus. Nachdem sich der BFH und der EuGH in ...
02.07.2012 · Fachbeitrag ·
Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
Von der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 4a EStG sind Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens ausgenommen. Werden ...
02.07.2012 · Fachbeitrag ·
Firmenwagen
Ein Fahrtenbuch ist nicht ordnungsgemäß, wenn es nicht während des ganzen Kalenderjahrs geführt wird. Das hat das FG Münster (27.4.12,
4 K 3589/09 E, Abruf-Nr. 121842 ) entschieden. Die Revision beim BFH ist
bereits unter dem Az. VI R 35/12 anhängig.