Größere Unternehmen sind nach Ansicht der Finanzverwaltung prüfungswürdiger als kleinere. Somit ist die Einordnung als Klein-, Mittel- oder Großbetrieb mitentscheidend für die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung. Die neuen Abgrenzungsmerkmale, die ab dem 1.1.13 gelten, hat das BMF (22.6.12, IV A 4 - S 1450/09/10001, Abruf-Nr. 123352 ) nun bekannt gegeben.
Leistet der Mieter einer Dienstwohnung an den Vermieter pauschale Zahlungen für die Durchführung von Schönheitsreparaturen, handelt es sich hierbei nicht um Aufwendungen für Handwerkerleistungen i.S. des § 35a Abs.
Der Bundesrat hat das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung am 23.11.12 gebilligt. Ab 1.1.13 beträgt die Entgeltgrenze somit 450 EUR, für die Gleitzone gilt ein Bereich von 450,01 bis 850 ...
Die Verwaltung hat mit der Broschüre „ELStAM – Fallbeispiele für Arbeitgeber und Hersteller von Lohnbuchhaltungs-Software“ (Stand: 1.11.12) eine weitere Hilfestellung für den Einstieg in das elektronische Lohnsteuerverfahren ab 1.1.13 veröffentlicht (abrufbar unter: www.elster.de/arbeitg_elstam.php#unterlagen ).
Nach § 14 Abs. 1 Nr. 3 KStG kann ein Gewinnabführungsvertrag vor Ablauf der fünfjährigen Mindestlaufzeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden, ohne die Folgen der Organschaft aufzuheben. Allein der Verkauf ...
Die Pflege und Umgestaltung des eigenen selbstgenutzten Gartens ist grundsätzlich steuerlich berücksichtigungsfähig. Dabei ist allerdings zu unterscheiden, ob es sich um eine Handwerkerleistung oder um eine ...
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Sämtliche Festsetzungen für nach dem 31.12.08 entstandene Erbschaft- oder Schenkungsteuer sind hinsichtlich der Frage der Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes vorläufig gemäß § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AO durchzuführen (Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 14.11.12).