Die Fallgestaltungen bei Leistungen zwischen Gesellschaftern und deren Gesellschaften sind vielseitig. Ob ein (umsatzsteuerpflichtiger) Leistungsaustausch vorliegt, ist mitunter nicht einfach zu beantworten und oftmals Thema bei Betriebsprüfungen. Grund genug, die umsatzsteuerliche Sichtweise anhand von Beispielen aufzuzeigen.
Die Finanzverwaltung hat die für das Jahr 2014 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) veröffentlicht (BMF 16.12.13,
IV A 4 - S 1547/13/10001-01, Abruf-Nr. 140034 ).
Das FG Münster (5.11.13, 14 K 1196/10 E) hat entschieden, dass Kosten für eine Wohnung am Beschäftigungsort nicht beruflich veranlasst sind, wenn diese zugleich von einem unterhaltsberechtigten Angehörigen ...
Der Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges Kind entfällt nicht deshalb, weil das Kind verheiratet ist. Dies hat der BFH (17.10.13, III R 22/13) für die ab 2012 geltende Rechtslage entschieden.
Der BFH hat mit drei Urteilen entschieden, dass unter die Pauschalierungsvorschrift in § 37b EStG nur Zuwendungen fallen, die (beim Empfänger) einkommensteuerbar und auch dem Grunde nach einkommensteuerpflichtig sind ...
Der BFH (5.11.13, VIII R 22/12) hat entschieden, dass Aufwendungen für ein Studium, welches eine Erstausbildung vermittelt und nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet, nicht als vorweggenommene ...
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Bei Neuanstellungen von Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH ist ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund vorgeschrieben (§ 7a Abs. 1 SGB IV). Gegenüber dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung entfaltet eine Statusentscheidung allerdings keine Bindungswirkung – und zwar selbst dann nicht, wenn festgestellt wird, dass eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird. Dies hat das LSG Baden-Württemberg (21.2.13, L 10 U 5019/11, Abruf-Nr.