Der BFH (14.11.13, VI R 20/12) hat entschieden, dass Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Seniorenwohnstift „zwangsläufig“ i.S. des § 33 EStG sind und damit dem Grunde nach außergewöhnliche Belastungen darstellen. Soweit derartige Aufwendungen im Rahmen des Üblichen liegen, ermäßigen sie daher nach den für Krankheitskosten geltenden Grundsätzen die Einkommensteuer.
Das Bundeszentralamt für Steuern hat ein Merkblatt zum Kindergeld 2014 herausgegeben. Das Merkblatt soll einen Überblick über den wesentlichen Inhalt der gesetzlichen Regelungen zum Kindergeldrecht geben.
Der BFH (17.10.13, III R 27/12) hat entschieden, dass die Kosten eines privaten, nicht zur Einkünfteerzielung genutzten Gebäudes sich auch nicht anteilig steuerlich abziehen lassen, wenn auf dem Dach eine Solaranlage ...
Die Finanzverwaltung hat ihr Anwendungsschreiben zur Steuerermäßigung nach § 35a EStG aktualisiert und dabei einige praxisrelevante Entscheidungen des BFH aufgenommen (BMF 10.1.14, IV C 4 - S 2296-b/07/0003 :004, Abruf-Nr. 140388 ). Darüber hinaus ist aber auch zu beachten, dass es zu einigen (profiskalischen) Ansichten bereits anhängige BFH-Verfahren gibt.
Das FG Münster (15.1.14, 4 K 1215/12 E) hat entschieden, dass das an den Gewinner der RTL-Fernsehshow „Die Farm“ ausgezahlte Preisgeld steuerpflichtig ist.
Das IDW hat seine finale Stellungnahme zur „Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden in der Handelsbilanz (IDW RS IFA 1)“ veröffentlicht (IDW-FN Nr. 3/14). Im Vergleich zur ...
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat seine Broschüre „Steuertipps für Menschen mit besonderen Bedürfnissen aufgrund einer Behinderung und für Menschen im Ruhestand“ aktualisiert.