Mit dem Entwurf eines BMF-Schreibens zu den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ plant das BMF eine Zusammenfassung und Aktualisierung der bisherigen Regelungen (GoBS und GDPdU) auf den aktuellen technischen Stand.
Der Vorsteuerabzug setzt eine ordnungsgemäße Rechnung voraus. Bei Dauerleistungsverhältnissen nutzen die Vertragsparteien dabei häufig den Vertrag als umsatzsteuerliche Rechnung, wobei die vorsteuerrelevanten ...
Das FG Niedersachsen (24.4.13, 9 K 218/12) hat einer Klage zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Kfz-Reparaturaufwendungen stattgegeben. Die Kosten waren dem Kläger wegen eines durch eine Falschbetankung auf dem Weg ...
Hat sich der Verkäufer eines Grundstücks dazu verpflichtet, dem Erwerber die Erwerbsnebenkosten zu erstatten, mindert der (erworbene) Erstattungsanspruch die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer (BFH 17.4.13, II R 1/12).
In einer aktualisierten Übersicht mit Zahlen zur Lohnsteuer 2013 hat das BMF die wichtigsten Pausch- und Freibeträge sowie Bemessungsgrenzen zusammengestellt. Die Tabelle enthält z.B. Informationen zu Sonntags-, ...
Webinar zu den Brennpunkten in der Lohnsteuer- und SV-Prüfung
Hoher Zeitaufwand, saftige Nachzahlungen? Durch eine gute Vorbereitung auf die Betriebsprüfung lässt sich das vermeiden! Das Webinar „Brennpunkte in der Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfung“ macht Sie mit wichtigen Anforderungen vertraut und gibt Tipps für einen reibungslosen Prüfungsablauf.
Neu! IWW-Webinar Steuergestaltung für die tägliche Praxis
Ihre Mandanten wollen Steuern sparen – und wir zeigen Ihnen den Weg dahin! Das IWW-Webinar am 15.05.2025 bietet Ihnen einen Strauß an interessanten Möglichkeiten, mit denen Sie die Steuerlast Ihrer Mandanten legal und betriebsprüfungssicher reduzieren.
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Eine steuerrelevante Veräußerung von Wertpapieren liegt nur dann vor, wenn der Veräußerungspreis die tatsächlichen Transaktionskosten übersteigt. Da diese Ansicht des BMF (9.10.12, IV C 1 - S 2252/10/10013) spätestens ab dem 1.4.13 anzuwenden ist, können etwaige Verluste grundsätzlich nicht mehr in den Verlustverrechnungstöpfen der Banken berücksichtigt werden.