Seit gut zwei Jahren können Kläger die unangemessene Dauer eines
finanzgerichtlichen Verfahrens rügen und Wiedergutmachung (z.B. als Geldentschädigung) verlangen (vgl. MBP 12, 48). Nun gibt es die ersten Sachentscheidungen des BFH, die Erkenntnisse zur Angemessenheit der Verfahrensdauer und zu den Rechtsfolgen einer Verfahrensverzögerung bringen.
Nach einem Urteil des BFH (5.11.13, VIII R 22/12, Abruf-Nr. 140052 ) sind Aufwendungen für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt und nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattgefunden hat, ...
Die Fallgestaltungen bei Leistungen zwischen Gesellschaftern und deren Gesellschaften sind vielseitig. Ob ein (umsatzsteuerpflichtiger) Leistungsaustausch vorliegt, ist mitunter nicht einfach zu beantworten und oftmals ...
Die Finanzverwaltung hat die für das Jahr 2014 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) veröffentlicht (BMF 16.12.13,
IV A 4 - S 1547/13/10001-01, Abruf-Nr. 140034 ).
Das FG Münster (5.11.13, 14 K 1196/10 E) hat entschieden, dass Kosten für eine Wohnung am Beschäftigungsort nicht beruflich veranlasst sind, wenn diese zugleich von einem unterhaltsberechtigten Angehörigen ...
Der Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges Kind entfällt nicht deshalb, weil das Kind verheiratet ist. Dies hat der BFH (17.10.13, III R 22/13) für die ab 2012 geltende Rechtslage entschieden.
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Der BFH hat mit drei Urteilen entschieden, dass unter die Pauschalierungsvorschrift in § 37b EStG nur Zuwendungen fallen, die (beim Empfänger) einkommensteuerbar und auch dem Grunde nach einkommensteuerpflichtig sind (BFH 16.10.13, VI R 52/11, VI R 57/11, VI R 78/12).