Das FG Münster (16.7.14, 10 K 2637/11 E) hat entschieden, dass der Ausschluss der Abgeltungsteuer für Zinsen aus einem Gesellschafterdarlehen, die eine Kapitalgesellschaft an einen zu mindestens 10 % beteiligten Gesellschafter zahlt, keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet. Auch die Versagung des Sparer-Pauschbetrags in Fällen, in denen der Abgeltungsteuersatz nicht zur Anwendung kommt, sei nicht verfassungswidrig.
Ein Haftungsausschluss bei Firmenfortführung (§ 25 Abs. 2 HGB) kann nur dann Außenwirkung haben, wenn die Bekanntmachung unverzüglich nach dem Wechsel des Unternehmensträgers vorgenommen wird (OLG Hamm 27.2.
Das BMF (29.7.14, IV A 4 - S 1544/09/10001-06) hat aktuell die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2013 (mit Pauschbeträgen für unentgeltliche Wertabgaben 2013 und 2014) veröffentlicht. I
Der BFH (29.4.14, VIII R 20/12) hat entschieden, dass Kosten für betriebliche Fahrten mit einem Kraftfahrzeug selbst dann i.S. des § 4 Abs. 4 EStG – dem Grunde nach – betrieblich veranlasst sind, wenn die Aufwendungen unangemessen sind. Die Höhe der Aufwendungen und damit ihre Unangemessenheit ist allein unter Anwendung der in § 4 Abs. 5 EStG geregelten Abzugsverbote oder -beschränkungen zu bestimmen.
Nach einem aktuellen Beschluss des BFH (11.3.14, VI B 95/13, Abruf-Nr. 141260 ) ist der herabgesetzte Grad der Behinderung einkommensteuerrechtlich bereits ab dem im Bescheid genannten Zeitpunkt zu berücksichtigen.
Eine doppelte Haushaltsführung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Mit der Abgeltungsteuer sollte alles viel einfacher werden. Einfacher ist die Steuererhebung geworden, aber wurde sie auch gerechter? Angesichts der Vielzahl an anhängigen Verfahren vor dem BFH muss dies bezweifelt werden. Grund genug, einige praxisrelevante Verfahren näher zu betrachten.