Der Bundestag hat das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BiLRUG) am 18.6.15 beschlossen. Die Regelungen des BilRUG sollen erstmals in Geschäftsjahren anzuwenden sein, die nach dem 31.12.15 beginnen. Allerdings besteht ein Wahlrecht, wonach die angehobenen Schwellenwerte für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften einschließlich der erweiterten Definition der Umsatzerlöse bereits für das nach dem 31.12.13 beginnende Geschäftsjahr angewendet werden können. Es ist davon auszugehen, dass das BilRUG am ...
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat einen neuen Elterngeldrechner bereitgestellt. Hiermit können werdende Eltern ausprobieren, wie sie nach der Geburt ihres Kindes Elterngeld, ...
Der BFH hat abschließend darüber entschieden, ob und unter welchen Voraussetzungen die Körperschaftsteuer, die im Ausland gegen dort ansässige Kapitalgesellschaften festgesetzt worden ist, im Inland auf die Einkommensteuer der hier ansässigen Anteilseigner dieser Gesellschaften angerechnet werden kann (BFH 15.1.15, I R 69/12). Vorangegangen war dem ein langjähriger Rechtsstreit, in welchem vorab gleich zweimal der EuGH durch dessen sog. „Meilicke“-Urteile (C-292/04; C-262/09) zu Wort gekommen ist.
Werden Freibeträge (z.B. für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte) im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren berücksichtigt, erhalten Arbeitnehmer regelmäßig ein höheres Nettogehalt. Die Gültigkeit der Freibeträge ...
Auch für relativ kleine Unternehmen bietet das Stromsteuergesetz eine interessante zweistufige Entlastungsmöglichkeit. Bei den Anträgen sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten, um bei eventuellen ...
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Bei Mietausfällen bietet § 33 GrStG die Möglichkeit, einen teilweisen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies setzt jedoch eine wesentliche Ertragsminderung voraus, die der Steuerpflichtige nicht zu vertreten hat. Befindet sich das Gebäude in einem städtebaulichen Sanierungsgebiet und basiert ein Leerstand auf Sanierungsmaßnahmen, zu denen der Steuerpflichtige verpflichtet ist, hat er den Leerstand nicht zu vertreten (BFH 17.12.14, II R 41/12, Abruf-Nr. 175139 ).