Ehegatten oder Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen, können die Steuerklassenkombination IV/IV oder III/V wählen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich für die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor zu entscheiden. Das vom BMF veröffentlichte Merkblatt zur optimalen Steuerklassenwahl für 2017 (unter www.iww.de/s29 ) erleichtert die Wahl und gibt weitere Hinweise.
Erhält ein Aktionär einen Barausgleich anlässlich eines Aktientausches für vor dem 1.1.09 erworbene ausländische Aktien, die wegen Ablaufs der einjährigen Veräußerungsfrist bereits steuerentstrickt waren, ist ...
Wegen zahlreicher Anfragen hat sich das IDW erneut mit der Frage befasst, ob in dem ersten nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (kurz BilRUG, BGBl I 15, 1245) aufgestellten Jahresabschluss die Umsatzerlöse des ...
Zahlungen bei der Rückabwicklung von Immobilienfonds mit Schrottimmobilien können in ein steuerpflichtiges Veräußerungsentgelt und eine nicht steuerbare Entschädigungsleistung aufzuteilen sein. Dies hat der BFH in drei gleichlautenden Urteilen entschieden (BFH 6.9.16, IX R 44/14, IX R 45/14, IX R 27/15). Die Entscheidungen sind für zahlreiche Anleger von Bedeutung, die sich an geschlossenen Immobilienfonds beteiligt und in der Folge von Schadenersatzprozessen wegen Prospekthaftung von der Beteiligung wieder ...
Ist ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten anlässlich einer Betriebsaufgabe aufzulösen, ist er grundsätzlich bei der Ermittlung des begünstigten Aufgabegewinns und nicht als laufender Gewinn zu erfassen (FG ...
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Unter gewissen Voraussetzungen sind Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit nach § 3b EStG steuerfrei. Ob die an einen Polizeibeamten auf Grundlage der Erschwerniszulagenverordnung gezahlte Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten begünstigt sein kann, wird unterschiedlich beurteilt – und das selbst im FG Niedersachsen.