Sind dem Steuerpflichtigen Gewinnausschüttungen einer GmbH zuzurechnen, da eine zwischen ihm und der GmbH bestehende Beteiligungskonstruktion über ausländische Gesellschaften als Gestaltungsmissbrauch anzusehen ist, kann er die von einer zwischengeschalteten Auslandsgesellschaft im Ausland gezahlte Dividendensteuer nicht von seinen Einkünften abziehen. Dies hat der BFH (2.3.16, I R 73/14) entschieden.
Dem öffentlichen Interesse am Vollzug des Solidaritätszuschlags kommt Vorrang gegenüber dem Interesse des Steuerpflichtigen an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu. Dies hat der BFH (Beschluss vom 15.6.
Für bestimmte Fallgruppen eröffnet § 20 UStG eine liquiditätsschonende Umsatzversteuerung erst bei Vereinnahmung des Entgelts. Nach dem Wortlaut des Gesetzes sind hierfür allerdings ein Antrag und eine Gestattung ...
Werden immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. Kundenstamm) übertragen, handelt es sich um sonstige Leistungen. Da § 4 Nr. 28 UStG aber nur die Lieferung von Gegenständen von der Umsatzsteuer befreit, kann durch Übertragung des Praxiswerts Umsatzsteuer anfallen. Der Beitrag zeigt, worauf Heilmittelerbringer (z. B. Ärzte) beim Praxisverkauf achten sollten.
Die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen setzt eine wirtschaftliche Belastung durch die Handwerkerkosten voraus. Daran fehlt es, wenn eine Versicherung die Handwerkerkosten ...
Jeden Monat stehen vor allem Existenzgründer und andere Arbeitgeber zum ersten Mal vor der Aufgabe, einen Minijobber anzumelden. Die Minijob-Zentrale hat nun eine Anleitung erstellt, in der beschrieben ist, wie ...
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Aktuelles zum Mitteilungsverfahren nach § 146a Abs. 4 AO, geplante Einführung einer Registrierkassenpflicht, neue Forderungen des Bundesrechnungshofes zur Kassenführung: Die Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt bringt Sie in kürzester Zeit auf den neuesten Beratungsstand.
Stehen mehr als zwei Beteiligte in vertraglichen Beziehungen zueinander, dann ist die zutreffende Identifizierung der Leistungsaustauschbeziehungen bzw. die Einordnung von Zahlungsvorgängen mitunter schwierig. Wie der Beitrag anhand von drei jüngeren BFH-Entscheidungen verdeutlicht, bedarf es eines geschärften Problembewusstseins für diese Konstellationen, um Besteuerungsrisiken durch Prüfungsaufgriffe der Finanzverwaltung wirkungsvoll zu begegnen.