Bei einem Wechsel aus einem unbefristeten in ein befristetes Arbeitsverhältnis tritt keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld ein, wenn der Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse an der Lösung des unbefristeten Arbeitsverhältnisses hatte. Das hat das SG Speyer bejaht für den Fall, dass sich durch die Aufnahme des befristeten Jobs der Arbeitsweg drastisch verkürzte und der neue Arbeitgeber einen zirka 20 Prozent höheren Stundenlohn zahlte (SG Speyer, Urteil vom 17.2.2016, Az. S 1 AL 63/15; Abruf-Nr. 146447 ).
Stürzt ein Arbeitnehmer während der Pause einer Fortbildungsveranstaltung bei einem Spaziergang, um frische Luft zu schnappen, und zieht sich dabei eine Handgelenksfraktur zu, so ist das kein Fall für die ...
Das neue Recht der Syndikusrechtsanwälte ist seit 1. Januar 2016 in Kraft. Arbeit kommt kurzfristig auf die Unternehmensanwältinnen und -anwälte (der Einfachheit halber verwenden wir nachfolgend die männliche Form) ...
Legen freiwillig Versicherte die Kapitalleistung aus einer durch den Arbeitgeber abgeschlossenen Lebensversicherung (Direktversicherung) in eine Sofortrentenversicherung an, sind sowohl die Kapitalleistung aus der Lebensversicherung als auch die Sofortrente beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Das hat das LSG Rheinland-Pfalz auf die Klage des Versicherten hin klargestellt.
Sind Gesellschafter einer GmbH sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder als selbstständig einzustufen? Das BSG hatte bereits im Jahr 2012 entschieden, dass es in der GmbH darauf ankommt, wer das Weisungsrecht, ...
Viele lohnsteuerfreie bzw. pauschalierbare Bezüge stellen kein sozialversicherungsrechtliches Arbeitsentgelt dar. Seit einer Gesetzesänderung im April 2015 reicht allein die Möglichkeit der Pauschalversteuerung für ...
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Zahlt ein Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer (hier: Rechtsanwältin) Beiträge an ein berufsständisches Versorgungswerk, weil er irrtümlich annimmt, dass der Arbeitnehmer von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit ist, kann er die Beiträge nicht vom Versorgungswerk zurückverlangen. Denn er hat keine Rechtsbeziehungen zum Versorgungswerk. Eine solche besteht nur zwischen Arbeitnehmer und Versorgungswerk, so das VG Frankfurt (Urteil vom 20.5.2015, Az. 4 K 884/15, rechtskräftig).