Zum 01.01.2019 haben die Spitzenverbände in der Sozialversicherung neue Geringfügigkeits-Richtlinien erlassen. Betroffen sind Beschäftigungen, die wegen der geringen Höhe des Arbeitsentgelts oder ihrer kurzen Dauer ...
Das LSG Nordrhein-Westfalen hat die wiederholt mehrwöchige Tätigkeit von zwei Assistenz- bzw. Stationsärzten in Krankenhäusern auf Honorarbasis als abhängige Beschäftigung eingestuft. Das LSG ist damit der Ansicht ...
In der gesetzlichen Unfallversicherung wird der Sturz auf der Treppe bei Versicherten mit „Home-Office“ oder Büro im Haus regelmäßig nicht als Arbeitsunfall anerkannt. Argument der Berufsgenossenschaft: Wohnung ...
Bei einem Beschäftigungsverhältnis in der Gleitzone (Midijobs) handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis mit einem monatlichen Verdienst zwischen 450,01 Euro und 850,00 Euro. Zum 01.07.2019 wird die monatliche Entgelt-obergrenze von 850,00 Euro auf 1.300,00 Euro erhöht. LGP erläutert Ihnen, worauf Sie künftig bei der Beitragsberechnung achten müssen.
Wann ist ein Unfall als versicherter Arbeitsunfall nach § 8 Abs. 1 S. 1 SGB VII einzustufen? Diese Frage beschäftigt häufig die Gerichte, gerade wenn es um eine gemischte Tätigkeit geht. Zwei Urteile zeigen, dass ...
Eine Content Managerin im Bereich Social Media ist nicht versicherungspflichtig in der Renten- und Arbeitslosenversicherung, wenn im Rahmen der Gesamtabwägung die Umstände für eine selbstständige Tätigkeit sprechen.
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
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Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
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Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!