Betriebsprüfungen der Rentenversicherung müssen künftig auch bei fehlenden Beanstandungen durch einen Verwaltungsakt, der insbesondere den Umfang, die geprüften Personen und das Ergebnis der Prüfung festhält, ...
Ein Notarzt im Rettungsdienst ist selbstständig tätig, wenn die Merkmale einer selbstständigen Tätigkeit im Rahmen eines Auftragsverhältnisses überwiegen. Das hat das LSG Hessen im Fall eines Notarztes ...
Arbeitnehmer im Homeoffice sind auf dem Gang von bzw. zu ihrer häuslichen Toilette nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Anders ist es, wenn der Arbeitnehmer im Unfallzeitpunkt eine (vermeintliche) ...
Hohe Hürden muss ein Kfz-Servicebetrieb überwinden, wenn er einen Kfz-Meister freiberuflich auf Honorarbasis beschäftigen möchte, um die Sozialabgaben zu sparen. Denn ist der Meister dann nur für den einen Kfz-Betrieb tätig, ist seine wirtschaftliche Abhängigkeit so stark, dass er als nichtselbstständig tätig einzustufen ist. So sieht es das SG Stuttgart.
Ein Maurer kann auch als Subunternehmer für einen Bauunternehmer selbstständig tätig werden. Erfahren Sie, welche Konstellation dieser Entscheidung des LSG Baden-Württemberg zugrundelag.
Bestellt sich ein Versicherter ein Taxi, um einen Mietwagen für den im Anschluss an einen dienstlichen Kongress geplanten Urlaub abzuholen, handelt es sich um eine private Verrichtung. Diese fällt nicht unter den ...
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Für die „Arbeit auf Abruf“ gelten seit 01.01.2019 geänderte Spielregeln. Die Gesetzesänderung zur Abrufarbeit kann böse Folgen für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse haben, wenn die Arbeit auf Abruf ohne feste vertraglich geregelte Arbeitszeit praktiziert wird. Arbeitgeber sollten die Beitragsfalle kennen und umgehen. Denn auch die Spitzenorganisationen in der Sozialversicherung machen ernst.