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  • 18.10.2019 · Fachbeitrag · Sozialversicherungspflicht

    Notarzt im Rettungsdienst ist sozialversicherungspflichtig

    Die Tätigkeit als Notarzt im Rettungsdienst eines Landkreises ist eine abhängige Beschäftigung. Sie unterliegt der Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung. Das hat das SG Dortmund entschieden.

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