Wie in jedem Jahr haben sich auch im Jahr 2021 viele Rechengrößen und Grenzwerte für die Sozialversicherung erhöht. Der folgende Beitrag liefert Ihnen einen Überblick über die Werte, die 2021 gelten.
Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2021 das Krankenkassenwahlrecht geändert, um den Wettbewerb unter den Krankenkassen weiter zu fördern. Die neue Rechtslage verkürzt die Bindungsfristen und bringt Erleichterungen für ...
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird im Jahr 2021 jetzt doch nur 4,2 Prozent (wie schon 2020) betragen. Das hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 27.11.2020 mitgeteilt.
Damit keine Verspätungs- oder Säumniszuschläge entstehen, müssen die monatlichen Anmeldungen rechtzeitig übermittelt und bezahlt werden. Mit der folgenden Übersicht haben Arbeitgeber alle Termine 2021 im Griff.
Ein Wetteinnehmer, der einen Schreibwarenladen mit Lotto-Annahmestelle betreibt, ist nicht abhängig beschäftigt. Er trägt ein relevantes unternehmerisches Risiko, muss seine Arbeitsleistung nicht höchstpersönlich ...
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird im Jahr 2021 4,4 Prozent betragen. Dies hat das BMAS mitgeteilt. Durch den Einsatz zusätzlicher Bundesmittel in Form eines Entlastungszuschusses konnte ein Anstieg ...
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG; Abruf-Nr. 218430 ), das am 01.10.2020 in Kraft trat, entstehen beim Kinderkrankengeld und der Familienpflegezeit neue Ansprüche, die zeitlich befristet sind.