29.01.2021 · Nachricht · Sozialversicherungspflicht
In der Luftrettung tätiger Notarzt ist abhängig beschäftigt
Honorarnotärzte, die an der notärztlichen Versorgung im Luftrettungsdienst teilnehmen, in einem Dienstplan eingeteilt sind und mit dem Hubschrauberpersonal (Pilot und Rettungsassistent) arbeitsteilig zusammenwirken, üben eine abhängige Beschäftigung aus (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.10.2020, Az. L 4 BA 732/19, Abruf-Nr. 220056 ).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig