Die sozialversicherungsrechtlichen Herausforderungen sind für Unternehmen sehr hoch. Fallstricke im Sozialversicherungsrecht lauern überall. Fehleinschätzungen sind an der Tagesordnung, Nachzahlungen sind die ...
Warengutscheine bis zu 1.080 Euro sind nur dann sozialversicherungsfrei, wenn der Rabattfreibetrag für solche Waren gewährt wird, die der Arbeitgeber selbst herstellt oder vertreibt. So lautet der Tenor einer ...
Das Lohnbuchhaltungsmandat umfasst keine Pflicht, die Frage der Sozialversicherungspflicht eigenständig zu klären. Der Lohnbuchhalter muss dabei aber mitwirken. Das hat der BGH klargestellt und damit eine wichtige ...
Das Multilaterale Rahmenübereinkommen bei gewöhnlicher grenzüberschreitender Telearbeit bietet seit 01.07.2023 den Beschäftigten unter
bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, bis zu 49,99 Prozent ihrer Arbeitszeit in Form von Telearbeit in ihrem Wohnstaat zu erbringen und dem Sozialversicherungsrecht des Staates zu unterliegen, in dem der
Arbeitgeber seinen Sitz hat. Das Rahmenübereinkommen gilt aber nur, wenn es der Wohnstaat des Beschäftigten und der Staat des Arbeitgebers unterzeichnet haben. Seit ...
Gesetzlich angeordnete Verfügungsbeschränkungen wie z. B. eine Testamentsvollstreckung über Gesellschaftsanteile, die ein unabänderliches Vetorecht in der Gesellschafterversammlung begründen, müssen auch bei der ...
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat den koordinierten Erntehelfertausch als Sparmodell für Sozialversicherungsbeiträge für unzulässig erklärt. Konkret ging es um einen Obstbauer.