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  • 04.04.2024 · Nachricht · Betriebsveranstaltungen

    Veranstaltung nicht bis zum 28.02. des Folgejahrs verbeitragt: Rentenversicherungsträger erhebt Beiträge nach – was..

    Ein LGP-Leser stellt zu Betriebsveranstaltungen folgende Frage: Der Rentenversicherungsträger verbeitragt im Rahmen einer Betriebsprüfung Betriebsveranstaltungen, wenn das nicht bis 28.02. des Folgejahrs geschehen ist. Sind Betriebsprüfungsbescheide bereits unanfechtbar, kann hier trotzdem Widerspruch eingelegt werden?

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